Förderung für Photo­voltaik im Kanton Zug

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Zug und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Zug

Photo­voltaik

Zug fördert Photovoltaik nicht eigenständig, Photovoltaik wird vom Bund gefördert. Wer Dach oder Fassade dämmt und gleichzeitig eine neue vollflächige Photovoltaikanlage darauf installiert, erhält einen Bonus von zusätzlich CHF 60 pro m² wärmegedämmtes Bauteil.

Bedingungen anzeigen
  • Der Bonus gilt nur zusammen mit einer geförderten Wärmedämmung von Dach oder Fassade mit einem Grundbeitrag von CHF 60 pro m².
  • Vollflächig bedeutet: Bei einer Fassade sind mindestens 20 Prozent der wärmegedämmten Fassadenfläche, bei einem Flach- oder Steildach mindestens 50 Prozent der wärmegedämmten Dachfläche mit Photovoltaik belegt.
  • Das Gebäude muss eine Baubewilligung vor dem 1. Januar 2000 haben.
  • Die Fördersumme muss pro Gesuch mindestens CHF 3’000 betragen. Ab CHF 10’000 Förderbeitrag ist ein GEAK Plus nötig.
  • Der Förderbeitrag beträgt höchstens 50 Prozent der Gesamtinvestition.
  • Die Fördersumme für das gesamte Förderprogramm beträgt höchstens CHF 300’000 pro Gesuch.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn über das Portal des Gebäudeprogramms eingereicht werden.
  • Es gilt das Förderprogramm Energie 2026 (Förderbedingungen Version 1.2 vom 28. April 2026).
  • Beiträge gibt es nur, solange das jährlich genehmigte Förderbudget nicht ausgeschöpft ist. Es gelten die Sätze zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Zug fördert keine Batteriespeicher. Das Förderprogramm Energie 2026 umfasst nur GEAK Plus, Gebäudehülle, Heizungsersatz, thermische Solaranlagen, Wärmeverteilsysteme und Minergie.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Zug fördert im Förderprogramm Energie 2026 keine Ladeinfrastruktur.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Baudirektion des Kantons Zug, Amt für Umwelt, Energiefachstelle (gebaeudeprogramm@zg.ch, 041 594 53 80); Bearbeitungsstelle für technische Gesuchsfragen: Effienergie AG

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage auf einer eigenen bestehenden Liegenschaft im Privatvermögen sind im Jahr der Bezahlung als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig.

Bedingungen anzeigen
  • Fördergelder sind von den Investitionskosten abzuziehen. Abziehbar ist der selbst getragene Teil.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Zug und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung