Förderung für Photo­voltaik im Kanton Zürich

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Zürich und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Zürich

Photo­voltaik

Zürich fördert Photovoltaikanlagen ohne gleichzeitige Dachdämmung nicht, die Förderung von Photovoltaik läuft über Pronovo. Nur zusätzlich zu einer geförderten Wärmedämmung gibt es CHF 20 pro m² Modulfläche, wenn die Module auf den sanierten Dach- oder Fassadenflächen montiert werden.

Bedingungen anzeigen
  • Der Zusatzbeitrag gilt nur zusammen mit einer geförderten Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden (Dämmbeitrag CHF 40 pro m²).
  • Förderberechtigt sind nur Modulflächen auf sanierten Dach- und Fassadenflächen.
  • Das Gebäude muss beheizt sein und ein Baubewilligungsjahr vor 2000 haben.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn, also vor dem Anbringen der Dämmung, über das Gesuchsportal eingereicht werden.
  • Der Förderbeitrag beträgt höchstens 50 Prozent der relevanten Investitionskosten und höchstens CHF 500’000 pro Gesuch.
  • Beiträge unter CHF 2’000 werden nicht ausgerichtet.
  • Ab CHF 10’000 Förderbeitrag ist ein GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse nötig.
  • Die Umsetzung muss innert zwei Jahren ab Zusicherung erfolgen.
  • Es gilt das Förderprogramm 2026 (Version 1. Januar 2026). Die Zusicherung gilt zwei Jahre.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Zürich fördert keine Batteriespeicher, sie sind ausdrücklich von der Förderung ausgenommen. Gefördert werden nur grosse Speicheranlagen zur mehrwöchigen bis saisonalen Energiespeicherung.

Bedingungen anzeigen
  • Batteriespeicher und in Wärmepumpen verbaute Pufferspeicher sind von der Förderung ausgenommen.
  • Grosse Speicheranlagen zur mehrwöchigen bis saisonalen Energiespeicherung erhalten 25 Prozent der Investitionskosten, höchstens CHF 250’000, bei einer Mindestinvestition von CHF 50’000.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Das kantonale Förderprogramm Ladeinfrastruktur ist ausgeschöpft, Private und Unternehmen können keine Gesuche mehr stellen. Weitergeführt wird nur «Die Ladestation im Quartier» für politische Gemeinden.

Bedingungen anzeigen
  • Das Programm lief von April 2023 bis Oktober 2026 mit einem Rahmenkredit von CHF 50 Mio. Das Budget war im Oktober 2026 zu 100 Prozent ausgeschöpft.
  • Pendente Gesuche müssen spätestens Ende 2027 abgeschlossen sein.
  • «Die Ladestation im Quartier» richtet sich an politische Gemeinden mit E-Mobilitätskonzept und deckt 30 Prozent der Kosten, höchstens CHF 3’000 pro Parkplatz und höchstens CHF 450’000 pro Gemeinde.
  • Die Förderung hat keinen Bezug zu Photovoltaik.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Sektion Energieplanung

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen in eine Photovoltaikanlage, einen zugehörigen Batteriespeicher und eine fest installierte Ladestation (Wallbox) sind als Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen abziehbar. Der Einbau muss mindestens ein Jahr nach dem Neubau erfolgen, und die Liegenschaft muss seither mindestens ein Jahr bewohnt worden sein.

Bedingungen anzeigen
  • Erhaltene Förderbeiträge reduzieren die abzugsfähigen Investitionen.
  • Der steuerliche Abzug ist derzeit nur bis 2028 garantiert (Eigenmietwertreform).

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Zürich und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung