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Einmalvergütung, Programme des Kantons Zürich und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.
Programme des Kantons Zürich
Photovoltaik
Zürich fördert Photovoltaikanlagen ohne gleichzeitige Dachdämmung nicht, die Förderung von Photovoltaik läuft über Pronovo. Nur zusätzlich zu einer geförderten Wärmedämmung gibt es CHF 20 pro m² Modulfläche, wenn die Module auf den sanierten Dach- oder Fassadenflächen montiert werden.
Bedingungen anzeigen
Der Zusatzbeitrag gilt nur zusammen mit einer geförderten Wärmedämmung von Dach, Wand oder Boden (Dämmbeitrag CHF 40 pro m²).
Förderberechtigt sind nur Modulflächen auf sanierten Dach- und Fassadenflächen.
Das Gebäude muss beheizt sein und ein Baubewilligungsjahr vor 2000 haben.
Das Gesuch muss vor Baubeginn, also vor dem Anbringen der Dämmung, über das Gesuchsportal eingereicht werden.
Der Förderbeitrag beträgt höchstens 50 Prozent der relevanten Investitionskosten und höchstens CHF 500’000 pro Gesuch.
Beiträge unter CHF 2’000 werden nicht ausgerichtet.
Ab CHF 10’000 Förderbeitrag ist ein GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse nötig.
Die Umsetzung muss innert zwei Jahren ab Zusicherung erfolgen.
Es gilt das Förderprogramm 2026 (Version 1. Januar 2026). Die Zusicherung gilt zwei Jahre.
Zürich fördert keine Batteriespeicher, sie sind ausdrücklich von der Förderung ausgenommen. Gefördert werden nur grosse Speicheranlagen zur mehrwöchigen bis saisonalen Energiespeicherung.
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Batteriespeicher und in Wärmepumpen verbaute Pufferspeicher sind von der Förderung ausgenommen.
Grosse Speicheranlagen zur mehrwöchigen bis saisonalen Energiespeicherung erhalten 25 Prozent der Investitionskosten, höchstens CHF 250’000, bei einer Mindestinvestition von CHF 50’000.
Das kantonale Förderprogramm Ladeinfrastruktur ist ausgeschöpft, Private und Unternehmen können keine Gesuche mehr stellen. Weitergeführt wird nur «Die Ladestation im Quartier» für politische Gemeinden.
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Das Programm lief von April 2023 bis Oktober 2026 mit einem Rahmenkredit von CHF 50 Mio. Das Budget war im Oktober 2026 zu 100 Prozent ausgeschöpft.
Pendente Gesuche müssen spätestens Ende 2027 abgeschlossen sein.
«Die Ladestation im Quartier» richtet sich an politische Gemeinden mit E-Mobilitätskonzept und deckt 30 Prozent der Kosten, höchstens CHF 3’000 pro Parkplatz und höchstens CHF 450’000 pro Gemeinde.
Investitionen in eine Photovoltaikanlage, einen zugehörigen Batteriespeicher und eine fest installierte Ladestation (Wallbox) sind als Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen abziehbar. Der Einbau muss mindestens ein Jahr nach dem Neubau erfolgen, und die Liegenschaft muss seither mindestens ein Jahr bewohnt worden sein.
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Erhaltene Förderbeiträge reduzieren die abzugsfähigen Investitionen.
Der steuerliche Abzug ist derzeit nur bis 2028 garantiert (Eigenmietwertreform).
Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026
Programme von Gemeinden und Energieversorgern
Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.