Förderung für Photo­voltaik im Kanton Waadt

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Waadt und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Waadt

Photo­voltaik

Waadt hat kein allgemeines kantonales Förderprogramm für Photovoltaik, für normale Anlagen verweist der Kanton auf die Einmalvergütung von Pronovo. Kantonal gefördert wird Photovoltaik nur in Kombination mit einer Dämmung (Bonus im Gebäudeprogramm M-01), auf geschützten Gebäuden oder bei Anlagen mit Bürgerbeteiligung.

Bedingungen anzeigen
  • Im Gebäudeprogramm M-01 gibt es für eine Dämmung mit U-Wert bis 0,20 CHF 40 pro m², bis 0,15 CHF 70 pro m² und bis 0,15 kombiniert mit Photovoltaik CHF 100 pro m².
  • Der Photovoltaikzuschlag von CHF 30 pro m² gilt nur für die gedämmten, M-01-berechtigten Flächen unter der Photovoltaikanlage. Eine Förderung pro kWp gibt es nicht.
  • Das ganze Bauteil (Dach oder Fassade) muss verstärkt gedämmt sein, mit einem U-Wert von höchstens 0,15 W/m²K.
  • Die Photovoltaikfläche muss mindestens 50 Prozent der gut geeigneten Dach- oder Fassadenflächen belegen (Eignung gut, sehr gut oder hervorragend nach toitsolaire.ch).
  • Das Gebäude muss eine Baubewilligung vor 2000 haben. Gefördert werden nur bisher beheizte Gebäudeteile.
  • Der U-Wert muss sich um mindestens 0,07 W/m²K verbessern.
  • Der Mindestbeitrag beträgt CHF 3’000 pro Gesuch. Ab einem Beitrag von CHF 10’000 ist ein GEAK Plus nötig.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn über leprogrammebatiments.ch eingereicht werden.
  • Der Bonus M-01 ist mit Pronovo kumulierbar, aber nicht mit S04. Die Gesuche bei Kanton und Pronovo sind separat zu stellen.
  • Für Arbeiten, die vor dem Gesuch begonnen wurden, gibt es keine Förderung. Ein Rechtsanspruch auf Subventionen besteht nicht.
  • Es gilt das Programme Bâtiments 2026 (Bedingungen v.1.1, Januar 2026). Gesuche nach den Bedingungen 2026 sind ab 12. Januar 2026 möglich.
  • Bei geschützten Gebäuden (MH, INV) oder in ISOS-A-Ortsbildern und IFP-Gebieten übernehmen DGE-DIREN und DGIP-DMS im Programm S04 je einen Drittel der Mehrkosten integrierter Anlagen, je höchstens CHF 20’000, zusammen höchstens CHF 40’000.
  • S04 setzt mindestens 2 kW voraus und gilt nur für Schräg- oder Mansarddächer, nicht für Fassaden oder Flachdächer. S04 ist nicht mit dem Solarbonus M-01 kumulierbar.
  • Anlagen mit Bürgerbeteiligung (financement participatif) erhalten bei der ersten geförderten Anlage CHF 3’000 plus CHF 70 pro kWp, ab der zweiten Anlage CHF 70 pro kWp, jeweils höchstens CHF 30’000.
  • Dafür braucht es mindestens 30 kWp, mindestens 20 Geldgeber mit je mindestens CHF 500 und ein Projekt im Kanton Waadt.
  • Über Stockwerkeigentum (PPE) finanzierte Anlagen sind ausgeschlossen. Rückwirkende Gesuche sind nicht möglich.
  • Für S04 und die Bürgerbeteiligung ist kein Enddatum angegeben.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Waadt hat derzeit kein kantonales Förderprogramm für Batteriespeicher. Ein früheres Batterieprogramm aus den Jahren 2017 und 2018 wird nicht mehr aufgeführt.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

Waadt unterstützt die elektrische Vorerschliessung von Parkplätzen in bestehenden Mehrparteien- und Geschäftsgebäuden mit CHF 200 bis CHF 400 pro Platz. Einfamilienhäuser sind ausgeschlossen, und die Ladestation selbst wird für private Nutzung seit 1. Mai 2025 nicht mehr gefördert.

Bedingungen anzeigen
  • Bei 3 bis 10 Plätzen gibt es CHF 400 pro Platz.
  • Bei 11 bis 30 Plätzen gibt es CHF 4’000 plus CHF 300 pro zusätzlichen Platz.
  • Ab 31 Plätzen gibt es CHF 10’000 plus CHF 200 pro zusätzlichen Platz.
  • Das Gebäude muss vor 2021 erstellt worden sein und ein Wohn- oder gemischtes Gebäude mit mindestens 3 Einheiten oder ein Geschäftsgebäude sein.
  • Mindestens 3 Parkplätze müssen vorerschlossen werden (Stufe C1/C2 nach SIA 2060) und an ein zentrales Lade- und Lastmanagement mit Verbrauchsmessung angebunden sein.
  • Die Plätze müssen vollständig mit 100 Prozent erneuerbarem Strom versorgt werden. Eine Photovoltaikanlage ist nicht Voraussetzung.
  • Pro Gebäude ist ein Gesuch möglich. Es muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
  • Einfamilienhäuser, Häuser mit zwei Wohnungen und Reihenhäuser sind ausgeschlossen, ebenso die ihnen zugeordneten Sammelparkplätze.
  • Die Ladestation selbst (Stufe D) wird für private Nutzung seit 1. Mai 2025 nicht mehr gefördert.
  • Die Tarife gelten ab 1. Mai 2025, ein Enddatum ist nicht angegeben.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Direction de l'énergie (DGE-DIREN), Direction générale de l'environnement

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden gelten als Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen und sind zu 100 Prozent abzugsfähig.

Bedingungen anzeigen
  • Das gilt für den Ersatz veralteter oder das Hinzufügen neuer Bauteile oder Anlagen in bestehenden Gebäuden.
  • Bei Subventionen ist nur der selbst getragene Teil abzugsfähig.
  • Erlöse aus dem Stromverkauf sind als Einkommen zu deklarieren.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Waadt und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung