Photovoltaik
Waadt hat kein allgemeines kantonales Förderprogramm für Photovoltaik, für normale Anlagen verweist der Kanton auf die Einmalvergütung von Pronovo. Kantonal gefördert wird Photovoltaik nur in Kombination mit einer Dämmung (Bonus im Gebäudeprogramm M-01), auf geschützten Gebäuden oder bei Anlagen mit Bürgerbeteiligung.
Bedingungen anzeigen
- Im Gebäudeprogramm M-01 gibt es für eine Dämmung mit U-Wert bis 0,20 CHF 40 pro m², bis 0,15 CHF 70 pro m² und bis 0,15 kombiniert mit Photovoltaik CHF 100 pro m².
- Der Photovoltaikzuschlag von CHF 30 pro m² gilt nur für die gedämmten, M-01-berechtigten Flächen unter der Photovoltaikanlage. Eine Förderung pro kWp gibt es nicht.
- Das ganze Bauteil (Dach oder Fassade) muss verstärkt gedämmt sein, mit einem U-Wert von höchstens 0,15 W/m²K.
- Die Photovoltaikfläche muss mindestens 50 Prozent der gut geeigneten Dach- oder Fassadenflächen belegen (Eignung gut, sehr gut oder hervorragend nach toitsolaire.ch).
- Das Gebäude muss eine Baubewilligung vor 2000 haben. Gefördert werden nur bisher beheizte Gebäudeteile.
- Der U-Wert muss sich um mindestens 0,07 W/m²K verbessern.
- Der Mindestbeitrag beträgt CHF 3’000 pro Gesuch. Ab einem Beitrag von CHF 10’000 ist ein GEAK Plus nötig.
- Das Gesuch muss vor Baubeginn über leprogrammebatiments.ch eingereicht werden.
- Der Bonus M-01 ist mit Pronovo kumulierbar, aber nicht mit S04. Die Gesuche bei Kanton und Pronovo sind separat zu stellen.
- Für Arbeiten, die vor dem Gesuch begonnen wurden, gibt es keine Förderung. Ein Rechtsanspruch auf Subventionen besteht nicht.
- Es gilt das Programme Bâtiments 2026 (Bedingungen v.1.1, Januar 2026). Gesuche nach den Bedingungen 2026 sind ab 12. Januar 2026 möglich.
- Bei geschützten Gebäuden (MH, INV) oder in ISOS-A-Ortsbildern und IFP-Gebieten übernehmen DGE-DIREN und DGIP-DMS im Programm S04 je einen Drittel der Mehrkosten integrierter Anlagen, je höchstens CHF 20’000, zusammen höchstens CHF 40’000.
- S04 setzt mindestens 2 kW voraus und gilt nur für Schräg- oder Mansarddächer, nicht für Fassaden oder Flachdächer. S04 ist nicht mit dem Solarbonus M-01 kumulierbar.
- Anlagen mit Bürgerbeteiligung (financement participatif) erhalten bei der ersten geförderten Anlage CHF 3’000 plus CHF 70 pro kWp, ab der zweiten Anlage CHF 70 pro kWp, jeweils höchstens CHF 30’000.
- Dafür braucht es mindestens 30 kWp, mindestens 20 Geldgeber mit je mindestens CHF 500 und ein Projekt im Kanton Waadt.
- Über Stockwerkeigentum (PPE) finanzierte Anlagen sind ausgeschlossen. Rückwirkende Gesuche sind nicht möglich.
- Für S04 und die Bürgerbeteiligung ist kein Enddatum angegeben.

