Förderung für Photo­voltaik im Kanton St. Gallen

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
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Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons St. Gallen und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons St. Gallen

Photo­voltaik

St. Gallen fördert Photovoltaik nicht eigenständig. Eine Photovoltaikanlage erhält pauschal CHF 5’000 nur dann, wenn sie im gleichen Bauprojekt wie eine geförderte Ladeinfrastruktur in einer bestehenden Einstellhalle (M27) gebaut wird.

Bedingungen anzeigen
  • Die Ladeinfrastruktur muss in einer nicht öffentlichen Einstellhalle eines bestehenden Gebäudes mit Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020 liegen.
  • Verlangt sind ein Lastmanagement und mindestens vier betriebsbereite Ladestationen.
  • Die Photovoltaikanlage muss im gleichen Bauprojekt realisiert werden.
  • Als Alternative zum Ökostromnachweis genügt eine Photovoltaikanlage mit mindestens 12 kWp auf dem Gebäude der Einstellhalle mit Baubewilligung.
  • Das Gesuch muss vor Ausführung des Vorhabens eingereicht werden. Die Zusicherung ist zwei Jahre gültig.
  • Für einen Beitrag an die Dachdämmung (M21) muss eine Photovoltaikanlage nachgewiesen werden, dafür gibt es aber keinen eigenen Photovoltaikbeitrag.
  • Für diesen Nachweis müssen beim Flachdach ab 50 m² mindestens 60 Prozent belegt sein, beim Steildach braucht es mindestens 10 Watt pro m² Energiebezugsfläche.
  • Es gilt das Förderungsprogramm Energie 2025 bis 2030 (erlassen am 25. Februar 2025) mit der Wegleitung M27, Stand 15. März 2025.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

St. Gallen fördert private Heimspeicher nicht pauschal. Energiespeicherung unterstützt der Kanton nur im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsvorhaben (P+D).

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

St. Gallen fördert Ladeinfrastruktur in nicht öffentlichen Einstellhallen bestehender Gebäude mit mindestens vier Ladestationen. Beiträge gibt es für die Anschlussleitung, die Ladestationen und eine gleichzeitig gebaute Photovoltaikanlage.

Bedingungen anzeigen
  • Die Anschlussleitung (Ausbaustufe C1) wird mit CHF 300 pro Parkplatz unterstützt, höchstens mit CHF 25’000 und höchstens mit 35 Prozent der Investitionskosten.
  • Betriebsbereite Ladestationen (Ausbaustufe D) werden mit CHF 800 pro Parkplatz unterstützt, höchstens mit 50 Prozent der Investitionskosten.
  • Eine Photovoltaikanlage im gleichen Projekt erhält pauschal CHF 5’000.
  • Das Maximum von CHF 25’000 gilt nur für die Anschlussleitung.
  • Die Einstellhalle (Tiefgarage) muss zu einem bestehenden Gebäude mit Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020 gehören. Bei gemischter Nutzung muss die Wohnfläche mindestens 30 Prozent betragen.
  • Nötig sind ein Lastmanagement und mindestens vier betriebsbereite Ladestationen. Eine einzelne Wallbox genügt nicht.
  • Der Betrieb muss mit Strom der naturemade Qualitätsstufe 2 oder gleichwertig erfolgen. Dieser Nachweis entfällt bei einer gleichzeitigen Photovoltaikanlage ab 12 kWp oder einem ZEV/EVG ab 12 kWp.
  • Das Gesuch muss vor der Ausführung eingereicht werden. Pro Einstellhalle gibt es nur einen Beitrag.
  • Es gilt das Förderungsprogramm Energie 2025 bis 2030 mit der Wegleitung, Stand 15. März 2025.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Wasser und Energie (AWE) Kanton St.Gallen; Vollzug des Förderungsprogramms Energie durch die Energieagentur St.Gallen GmbH (Gesuche über efoerderportal.sg.ch)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach eines Einfamilienhauses ist zu 100 Prozent als Energiespar- und Umweltschutzinvestition abziehbar. Das gilt auch für die Installation eines Batteriespeichers.

Bedingungen anzeigen
  • Eine Photovoltaikanlage, die innert zwei Jahren nach dem Neubau installiert wird, gilt als Anlagekosten und ist nicht abziehbar.
  • Eine Elektroauto-Ladestation (Wallbox) gilt als Anlagekosten und ist nicht abziehbar.
  • Eine mobile Photovoltaikanlage gilt als Privataufwand.
  • Erhaltene Förderbeiträge sind vom Abzug abzuziehen.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton St. Gallen und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung