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Einmalvergütung, Programme des Kantons St. Gallen und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.
Programme des Kantons St. Gallen
Photovoltaik
St. Gallen fördert Photovoltaik nicht eigenständig. Eine Photovoltaikanlage erhält pauschal CHF 5’000 nur dann, wenn sie im gleichen Bauprojekt wie eine geförderte Ladeinfrastruktur in einer bestehenden Einstellhalle (M27) gebaut wird.
Bedingungen anzeigen
Die Ladeinfrastruktur muss in einer nicht öffentlichen Einstellhalle eines bestehenden Gebäudes mit Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020 liegen.
Verlangt sind ein Lastmanagement und mindestens vier betriebsbereite Ladestationen.
Die Photovoltaikanlage muss im gleichen Bauprojekt realisiert werden.
Als Alternative zum Ökostromnachweis genügt eine Photovoltaikanlage mit mindestens 12 kWp auf dem Gebäude der Einstellhalle mit Baubewilligung.
Das Gesuch muss vor Ausführung des Vorhabens eingereicht werden. Die Zusicherung ist zwei Jahre gültig.
Für einen Beitrag an die Dachdämmung (M21) muss eine Photovoltaikanlage nachgewiesen werden, dafür gibt es aber keinen eigenen Photovoltaikbeitrag.
Für diesen Nachweis müssen beim Flachdach ab 50 m² mindestens 60 Prozent belegt sein, beim Steildach braucht es mindestens 10 Watt pro m² Energiebezugsfläche.
Es gilt das Förderungsprogramm Energie 2025 bis 2030 (erlassen am 25. Februar 2025) mit der Wegleitung M27, Stand 15. März 2025.
St. Gallen fördert private Heimspeicher nicht pauschal. Energiespeicherung unterstützt der Kanton nur im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsvorhaben (P+D).
St. Gallen fördert Ladeinfrastruktur in nicht öffentlichen Einstellhallen bestehender Gebäude mit mindestens vier Ladestationen. Beiträge gibt es für die Anschlussleitung, die Ladestationen und eine gleichzeitig gebaute Photovoltaikanlage.
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Die Anschlussleitung (Ausbaustufe C1) wird mit CHF 300 pro Parkplatz unterstützt, höchstens mit CHF 25’000 und höchstens mit 35 Prozent der Investitionskosten.
Betriebsbereite Ladestationen (Ausbaustufe D) werden mit CHF 800 pro Parkplatz unterstützt, höchstens mit 50 Prozent der Investitionskosten.
Eine Photovoltaikanlage im gleichen Projekt erhält pauschal CHF 5’000.
Das Maximum von CHF 25’000 gilt nur für die Anschlussleitung.
Die Einstellhalle (Tiefgarage) muss zu einem bestehenden Gebäude mit Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020 gehören. Bei gemischter Nutzung muss die Wohnfläche mindestens 30 Prozent betragen.
Nötig sind ein Lastmanagement und mindestens vier betriebsbereite Ladestationen. Eine einzelne Wallbox genügt nicht.
Der Betrieb muss mit Strom der naturemade Qualitätsstufe 2 oder gleichwertig erfolgen. Dieser Nachweis entfällt bei einer gleichzeitigen Photovoltaikanlage ab 12 kWp oder einem ZEV/EVG ab 12 kWp.
Das Gesuch muss vor der Ausführung eingereicht werden. Pro Einstellhalle gibt es nur einen Beitrag.
Es gilt das Förderungsprogramm Energie 2025 bis 2030 mit der Wegleitung, Stand 15. März 2025.
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach eines Einfamilienhauses ist zu 100 Prozent als Energiespar- und Umweltschutzinvestition abziehbar. Das gilt auch für die Installation eines Batteriespeichers.
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Eine Photovoltaikanlage, die innert zwei Jahren nach dem Neubau installiert wird, gilt als Anlagekosten und ist nicht abziehbar.
Eine Elektroauto-Ladestation (Wallbox) gilt als Anlagekosten und ist nicht abziehbar.
Eine mobile Photovoltaikanlage gilt als Privataufwand.
Erhaltene Förderbeiträge sind vom Abzug abzuziehen.
Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026
Programme von Gemeinden und Energieversorgern
Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.