Förderung für Photo­voltaik im Kanton Solothurn

Kantonales PV-Programm
Nicht vorhandenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Solothurn und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Solothurn

Photo­voltaik

Solothurn hat kein kantonales Förderprogramm für Photovoltaik. Photovoltaik wird über Pronovo mit der Einmalvergütung und dem Einspeisevergütungssystem gefördert.

Bedingungen anzeigen
  • Das kantonale Energieförderprogramm gilt ab 1. Januar 2025 und umfasst Gebäudehülle, Holzheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Wärmenetze und Minergie.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Solothurn hat kein kantonales Förderprogramm für Batteriespeicher.

Bedingungen anzeigen
  • Das kantonale Energieförderprogramm gilt ab 1. Januar 2025 und enthält keine Batteriespeicher.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Solothurn hat kein kantonales Förderprogramm für Ladeinfrastruktur.

Bedingungen anzeigen
  • Das kantonale Energieförderprogramm gilt ab 1. Januar 2025 und enthält keine Ladeinfrastruktur.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Wirtschaft und Arbeit, Energiefachstelle, Rathausgasse 16, 4509 Solothurn (energie@awa.so.ch, 032 627 85 24)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Die Installationskosten einer Photovoltaikanlage auf oder an einem bestehenden Gebäude sind bei der Einkommenssteuer als Energiesparmassnahme abzugsfähig. Das gilt auch für freistehende Anlagen auf dem gleichen Grundstück.

Bedingungen anzeigen
  • Bei Neubauten, Ersatzneubauten und Gebäuden, die in den letzten fünf Jahren fertiggestellt wurden, gilt die Installation als wertvermehrend und ist nicht abziehbar.
  • Bei Subventionen ist nur der selbst getragene Teil abziehbar.
  • Plug-and-Play-Balkonanlagen sind nicht abziehbar.
  • Batteriespeicher gelten ebenfalls als abziehbare Energiesparmassnahme, ausser bei Neubauten in den ersten fünf Jahren.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Solothurn und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung