Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.
Einmalvergütung, Programme des Kantons Solothurn und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.
Programme des Kantons Solothurn
Photovoltaik
Solothurn hat kein kantonales Förderprogramm für Photovoltaik. Photovoltaik wird über Pronovo mit der Einmalvergütung und dem Einspeisevergütungssystem gefördert.
Bedingungen anzeigen
Das kantonale Energieförderprogramm gilt ab 1. Januar 2025 und umfasst Gebäudehülle, Holzheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Wärmenetze und Minergie.
Die Installationskosten einer Photovoltaikanlage auf oder an einem bestehenden Gebäude sind bei der Einkommenssteuer als Energiesparmassnahme abzugsfähig. Das gilt auch für freistehende Anlagen auf dem gleichen Grundstück.
Bedingungen anzeigen
Bei Neubauten, Ersatzneubauten und Gebäuden, die in den letzten fünf Jahren fertiggestellt wurden, gilt die Installation als wertvermehrend und ist nicht abziehbar.
Bei Subventionen ist nur der selbst getragene Teil abziehbar.
Plug-and-Play-Balkonanlagen sind nicht abziehbar.
Batteriespeicher gelten ebenfalls als abziehbare Energiesparmassnahme, ausser bei Neubauten in den ersten fünf Jahren.
Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026
Programme von Gemeinden und Energieversorgern
Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.