Förderung für Photo­voltaik im Kanton Nidwalden

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Nidwalden und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Nidwalden

Photo­voltaik

Nidwalden fördert Photovoltaik nicht eigenständig, Solarstromanlagen fördert der Bund. Wer ein Bauteil dämmt und es vollflächig mit Photovoltaik belegt, erhält statt CHF 60 einen Dämmbeitrag von CHF 120 pro m².

Bedingungen anzeigen
  • Der erhöhte Beitrag gilt nur zusammen mit einer geförderten Wärmedämmung (M-01) an Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Vollflächig bedeutet: Bei einer Fassade sind 20 Prozent, bei einem Flach- oder Steildach 50 Prozent der Fläche mit Photovoltaik belegt.
  • Die U-Wert-Anforderungen an die Dämmung müssen erfüllt sein.
  • Ab einem Förderbeitrag von CHF 10’000 ist ein GEAK Plus nötig.
  • Beiträge unter CHF 3’000 werden nicht gewährt.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn online eingereicht werden.
  • Der Beitrag beträgt höchstens CHF 100’000 pro Massnahme und höchstens 50 Prozent der Investitionskosten.
  • Zusätzlich wird eine Beratung Solarenergie mit höchstens CHF 600 unterstützt.
  • Es gilt das Förderprogramm Energie 2026. Beiträge gibt es nur im Rahmen des bewilligten Kredits.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Nidwalden fördert keine Batteriespeicher.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Nidwalden fördert keine Ladeinfrastruktur.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Energiefachstelle Nidwalden (Landwirtschafts- und Umweltdirektion)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen in Sonnenenergie an bestehenden Gebäuden sind den Unterhaltskosten gleichgestellt und vom Einkommen abziehbar.

Bedingungen anzeigen
  • Investitionen für Energiesparen und Umweltschutz sind abziehbar, soweit sie auch bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind.
  • Der Abzug gilt nur für bestehende Gebäude.
  • Subventionierte Anteile sind nicht abziehbar. Abziehbar ist nur der selbst getragene Teil.
  • Der Abzug kann auf zwei Folgeperioden übertragen werden.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Nidwalden und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung