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Einmalvergütung, Programme des Kantons Neuenburg und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.
Programme des Kantons Neuenburg
Photovoltaik
Der Kanton fördert nur grosse Dachanlagen ab 90 kWp (rund 450 m²) mit pauschal CHF 11’000 zusätzlich zur Förderung von Pronovo. Für übliche Einfamilienhausanlagen gibt es keine kantonale PV-Förderung.
Bedingungen anzeigen
Die Mindestleistung von 90 kWp kann auf mehrere Dächer mit dem gleichen Netzanschlusspunkt verteilt werden.
Berechtigt sind Eigentümer, die auf dem eigenen Gebäude investieren (inklusive Gemeinden), sowie Solargenossenschaften.
Der Kanton Neuenburg und der Bund sind ausgeschlossen.
Das Gesuch (Formular PVGT) wird nach dem positiven Entscheid von Pronovo eingereicht.
Der Kanton fördert stationäre Batteriespeicher in Wohngebäuden, die mit einer neuen oder bestehenden PV-Anlage mit Eigenverbrauch am gleichen Standort verbunden sind. Der Beitrag beträgt CHF 800 pauschal plus CHF 80 pro kWh Speicherkapazität.
Bedingungen anzeigen
Das Wohngebäude (Kategorie I oder II nach SIA 380/1) muss im Kanton Neuenburg liegen.
Gesuchsteller sind Eigentümer, Miteigentümer oder Genossenschaften.
Die minimale geförderte Speicherkapazität beträgt 3 kWh.
Angerechnet werden höchstens 2 kWh Speicherkapazität pro kWp installierter PV-Leistung.
Gefördert werden nur neue Batterien mit Inbetriebnahme ab 1. März 2026, massgebend ist das Datum des OIBT-Berichts. Früher in Betrieb genommene Batterien sind nicht förderberechtigt.
Fahrzeugbatterien werden nicht gefördert.
Pro Gebäude wird höchstens eine Anlage gefördert. Erweiterungen werden nur gefördert, wenn die erste Anlage nicht gefördert wurde.
Der Beitrag beträgt höchstens 50 % der Gesamtinvestition.
Das Gesuch (Formular BaSt) wird nach Inbetriebnahme mit OIBT-Bericht, bezahlten Rechnungen und Fotos eingereicht.
Beispiel: Bei 12 kWh beträgt der Beitrag CHF 800 plus 12 mal CHF 80, also CHF 1’760.
Die Förderung gilt seit 1. März 2026 und hat kein Enddatum.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Staatsbudgets und kann auf mehrere Rechnungsjahre verteilt werden. Gesuche werden nach Eingang behandelt.
Der Kanton zahlt CHF 800 pro installierter Ladestation für Elektrofahrzeuge, seit 1. Juli 2024 auch für individuelle Ladestationen. Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.
Bedingungen anzeigen
Der Beitrag entspricht bis zu 50 % des durchschnittlichen Preises einer Installation.
Berechtigt sind natürliche und juristische Personen, Gemeinden und gewisse öffentlich-rechtliche Anstalten. Mieter brauchen die Zustimmung des Eigentümers.
Ausgeschlossen sind Neubauten mit Baugesuch nach dem 1. Juli 2024.
Ein OIBT-Sicherheitsnachweis ist erforderlich.
Das Gesuch wird nach der Installation eingereicht.
Zusätzlich gelten allgemeine Bedingungen, die vorgängig zu prüfen sind.
Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, ausdrücklich auch Solarenergie, sind ab Erwerb der Liegenschaft vollständig vom Einkommen abzugsfähig.
Bedingungen anzeigen
In den ersten zwei Jahren nach dem Bau eines Gebäudes ist kein Abzug möglich.
Bei Subventionen ist nur der selbst getragene Teil abzugsfähig.
Die Einmalvergütung von Pronovo muss von den Investitionskosten abgezogen werden.
Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026
Programme von Gemeinden und Energieversorgern
Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.