Förderung für Photo­voltaik im Kanton Luzern

Kantonales PV-Programm
Nicht vorhandenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Luzern und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Luzern

Photo­voltaik

Der Kanton Luzern fördert PV-Anlagen nicht. Solarstrom wird vom Bund mit einer Einmalvergütung über Pronovo gefördert.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Luzern fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

Der Kanton fördert die Basisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten pro erschlossenem Parkplatz, höchstens CHF 20’000 pro gemeinsamer Infrastruktur. Bidirektionale DC-Ladestationen in Wohnbauten werden mit CHF 2’000 pro Station gefördert.

Bedingungen anzeigen
  • Basisinfrastruktur: Der Beitrag beträgt CHF 350 pro erschlossenem Parkplatz für Parkplatz 1 bis 10, CHF 200 für Parkplatz 11 bis 50 und CHF 100 ab Parkplatz 51.
  • Basisinfrastruktur: Neubauten und Ersatzneubauten sind ausgeschlossen.
  • Basisinfrastruktur: Ein Lastmanagement und die Ausbaustufe C1 nach SIA 2060 sind erforderlich.
  • Der Strom muss ausschliesslich aus erneuerbaren Energien stammen. Eine PV-Anlage wird nicht ausdrücklich verlangt.
  • Bidirektionale DC-Ladestationen müssen nach dem 1. Januar 2026 installiert sein und den Ausbaustandard D nach SIA 2060 erfüllen.
  • Das Gesuch wird erst nach Inbetriebnahme eingereicht, die Abschlussunterlagen spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme.
  • Gefördert wird nur, solange das jährliche Förderbudget nicht ausgeschöpft ist.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Dienststelle Umwelt und Energie (uwe), Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen in PV-Anlagen sind wie Liegenschaftsunterhalt abziehbar, sowohl beim Ersatz als auch bei der erstmaligen Investition.

Bedingungen anzeigen
  • Abziehbar sind nur die selbst getragenen Kosten, Beiträge Dritter werden abgezogen.
  • Bei Neubauten ist kein Abzug möglich.
  • Der Einbau einer PV-Anlage innert 3 Jahren seit Erstellung der Baute ist nicht abzugsfähig.
  • Wer den Pauschalabzug wählt, erhält keinen zusätzlichen Abzug.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Luzern und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung