Förderung für Photo­voltaik im Kanton Graubünden (Grischun, Grigioni)

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Graubünden und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Graubünden

Photo­voltaik

Der Kanton fördert PV-Anlagen für Winterstrom mit 60 bis 90 Grad Neigung, zum Beispiel an Fassaden, mit CHF 300 pro kWp. Anlagen auf Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung, die den gesetzlichen Eigenbedarf deutlich übertreffen, erhalten CHF 150 pro kWp für die Leistung über 30 W/m² Energiebezugsfläche (EBF).

Bedingungen anzeigen
  • Winterstrom: Gefördert wird eine Erstinstallation über 3 kWp oder eine Erweiterung um mindestens 3 kWp.
  • Winterstrom: Der Neigungswinkel muss 60 bis 90 Grad betragen, die Ausrichtung Ost bis Süd bis West (90 bis 270 Grad).
  • Winterstrom: Die Globalstrahlung am Standort muss gemäss Potenzialkarte über 1250 kWh/m²a liegen.
  • Winterstrom: Gefördert werden bestehende oder neue Bauten und Infrastrukturanlagen ohne dauernde Verschattung, zum Beispiel durch Schnee.
  • Winterstrom: Ausgenommen sind Freiflächenanlagen und aufgeständerte Anlagen auf Steildächern. Ein Ersatz ist nicht förderberechtigt.
  • Winterstrom: Der Beitrag beträgt mindestens CHF 900 und höchstens CHF 200’000.
  • Flächenpotenzial: Die Anlage muss mindestens 3 kWp gross sein und den gesetzlichen Eigenbedarf von 20 W/m² EBF um mindestens 50 % übertreffen.
  • Flächenpotenzial: Vergütet wird nur die Leistung über 30 W/m² EBF.
  • Flächenpotenzial: Die Ausrichtung muss Nordost bis Süd bis Nordwest (45 bis 315 Grad) sein, und die Globalstrahlung muss über 1250 kWh/m²a liegen.
  • Flächenpotenzial: Gefördert werden nur Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung, also über 50 % der EBF in den Kategorien I und II nach SIA 380/1.
  • Flächenpotenzial: Der Beitrag beträgt mindestens CHF 450 und höchstens CHF 50’000.
  • Die Förderung für Flächenpotenzial ist nicht mit der Förderung für Winterstrom kumulierbar.
  • Das Gesuch muss vor Bau- bzw. Installationsbeginn eingereicht werden, und die Förderzusage muss vorliegen (Art. 28 BEG).
  • Die Beiträge enthalten Zusatzmittel aus dem Aktionsplan Green Deal.
  • Die Unterlagen nennen kein Enddatum und kein Budget.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Graubünden fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

Der Kanton fördert die Basis-Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrfamilienhäusern mit CHF 400 pro Parkfeld und bidirektionale DC-Ladestationen bei Wohnbauten mit CHF 2’000 pro Ladestation. Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.

Bedingungen anzeigen
  • Mehrfamilienhaus: Es müssen mindestens vier Parkfelder mit Ausbaustandard C1 nach SIA 2060 und Lastmanagement ausgerüstet werden.
  • Mehrfamilienhaus: Gefördert wird höchstens ein Parkfeld pro Wohneinheit und nur ein Beitrag pro Mehrfamilienhaus. Eine Etappierung ist nicht möglich.
  • Bidirektionale Ladestationen müssen den Ausbaustandard D (ready to charge) nach SIA 2060 erfüllen.
  • Gewerbebetriebe erhalten für Basis-Ladeinfrastruktur für Flottenfahrzeuge CHF 400 pro Parkfeld.
  • Gemeinden erhalten für Ladestationen auf gemeindeeigenen öffentlichen Parkplätzen CHF 2’000 pro Parkfeld.
  • Der Beitrag beträgt bei jeder Massnahme höchstens CHF 50’000.
  • Gesuch und Förderzusage müssen vor Installationsbeginn vorliegen.
  • Die Unterlagen nennen kein Enddatum.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Energie und Verkehr Graubünden (AEV)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

PV-Anlagen sind als Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Kantons- und Bundessteuer vom Einkommen abziehbar.

Bedingungen anzeigen
  • Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, bei Neubauten gibt es keinen Abzug.
  • Der Abzug setzt den Abzug der effektiven Unterhaltskosten voraus und ist nicht mit der Pauschale kombinierbar.
  • Wird ein Förderbeitrag im Investitionsjahr ausbezahlt, reduziert er den Abzug. Abziehbar ist nur die Nettoinvestition.
  • Fest installierte Solar-Batteriespeicher sind abzugsfähig.
  • Unidirektionale Wallboxen sind nicht abzugsfähig.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Graubünden und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung