Photovoltaik
Der Kanton fördert PV-Anlagen für Winterstrom mit 60 bis 90 Grad Neigung, zum Beispiel an Fassaden, mit CHF 300 pro kWp. Anlagen auf Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung, die den gesetzlichen Eigenbedarf deutlich übertreffen, erhalten CHF 150 pro kWp für die Leistung über 30 W/m² Energiebezugsfläche (EBF).
Bedingungen anzeigen
- Winterstrom: Gefördert wird eine Erstinstallation über 3 kWp oder eine Erweiterung um mindestens 3 kWp.
- Winterstrom: Der Neigungswinkel muss 60 bis 90 Grad betragen, die Ausrichtung Ost bis Süd bis West (90 bis 270 Grad).
- Winterstrom: Die Globalstrahlung am Standort muss gemäss Potenzialkarte über 1250 kWh/m²a liegen.
- Winterstrom: Gefördert werden bestehende oder neue Bauten und Infrastrukturanlagen ohne dauernde Verschattung, zum Beispiel durch Schnee.
- Winterstrom: Ausgenommen sind Freiflächenanlagen und aufgeständerte Anlagen auf Steildächern. Ein Ersatz ist nicht förderberechtigt.
- Winterstrom: Der Beitrag beträgt mindestens CHF 900 und höchstens CHF 200’000.
- Flächenpotenzial: Die Anlage muss mindestens 3 kWp gross sein und den gesetzlichen Eigenbedarf von 20 W/m² EBF um mindestens 50 % übertreffen.
- Flächenpotenzial: Vergütet wird nur die Leistung über 30 W/m² EBF.
- Flächenpotenzial: Die Ausrichtung muss Nordost bis Süd bis Nordwest (45 bis 315 Grad) sein, und die Globalstrahlung muss über 1250 kWh/m²a liegen.
- Flächenpotenzial: Gefördert werden nur Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung, also über 50 % der EBF in den Kategorien I und II nach SIA 380/1.
- Flächenpotenzial: Der Beitrag beträgt mindestens CHF 450 und höchstens CHF 50’000.
- Die Förderung für Flächenpotenzial ist nicht mit der Förderung für Winterstrom kumulierbar.
- Das Gesuch muss vor Bau- bzw. Installationsbeginn eingereicht werden, und die Förderzusage muss vorliegen (Art. 28 BEG).
- Die Beiträge enthalten Zusatzmittel aus dem Aktionsplan Green Deal.
- Die Unterlagen nennen kein Enddatum und kein Budget.

