Förderung für Photo­voltaik im Kanton Glarus

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Glarus und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Glarus

Photo­voltaik

Der Kanton kennt keine allgemeine PV-Förderung. Er zahlt einen Neigungswinkelbonus von CHF 250 pro kWp für Anlagen oder Anlagenteile ab 75 Grad Neigung, höchstens CHF 15’000 pro Anlage, sowie CHF 2’000 pauschal für PV kombiniert mit einer geförderten thermischen Solaranlage.

Bedingungen anzeigen
  • Der Neigungswinkelbonus gilt nur für Anlagen oder Anlagenteile mit einem Neigungswinkel von 75 Grad oder mehr.
  • Der Neigungswinkelbonus wird zusätzlich zur Einmalvergütung von Pronovo ausgerichtet. Voraussetzung ist ein rechtskräftiger Förderentscheid von Pronovo über eine Einmalvergütung mit Neigungswinkelbonus.
  • Der Neigungswinkelbonus wird nach Einreichen dieses Förderentscheids ausbezahlt. Abweichend von der allgemeinen Regel muss das Gesuch dafür nicht vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Die förderfähigen Anlagenteile müssen mindestens 2 kWp leisten.
  • Zusammen mit anderen Beiträgen der öffentlichen Hand darf die Förderung höchstens 50 % der Investitionskosten betragen.
  • Die Pauschale von CHF 2’000 gibt es nur bei gleichzeitiger Realisierung einer geförderten thermischen Solaranlage (M-08) an einem bestehenden Gebäude, nicht am Neubau.
  • Für die Pauschale muss die PV-Anlage mindestens 2 kWp leisten.
  • Kantonale Fördermittel müssen in der Steuererklärung beim Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden.
  • Die Förderung erfolgt nur im Rahmen des jährlichen Budgets.
  • Die Bedingungen gelten ab 1. Januar 2026. Für 2027 gibt es voraussichtlich keine Änderungen, ab 2028 ist mit Kürzungen zu rechnen.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Glarus fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Der Kanton Glarus fördert keine Ladeinfrastruktur.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Departement Bau und Umwelt, Abteilung Umweltschutz und Energie, Fachstelle Energie (energie@gl.ch, 055 646 64 72)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Der Neueinbau einer PV-Anlage in ein bestehendes Dach oder ihre Erweiterung ist zu 100 % als Energiesparmassnahme abzugsfähig.

Bedingungen anzeigen
  • Erhaltene Subventionen und Förderbeiträge werden von den abziehbaren Kosten abgezogen.
  • Bei einem Neubau sowie bei einem neubauartigen An- oder Umbau ist bis zu fünf Jahren kein Abzug möglich.
  • Bei Neubauten gelten die Kosten als wertvermehrender Aufwand.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Glarus und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung