Förderung für Photo­voltaik im Kanton Genf

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Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Genf und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Genf

Photo­voltaik

Der Kanton Genf verweist für die Förderung von Solaranlagen auf die Solarprämie (prime solaire) der Services Industriels de Genève (SIG). Die aktuellen Bedingungen klären wir für Sie direkt ab.

Bedingungen anzeigen
  • Eidgenössische und kantonale Subventionen für PV sind kumulierbar.
  • In einigen Gemeinden gibt es zusätzliche Subventionen.
  • Der Subventionstarif 2026 des OCEN (in Kraft seit 1. Februar 2026) enthält keine PV-Massnahme, sondern nur thermische Solarkollektoren.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

In den Förderprogrammen des Kantons Genf ist kein Beitrag für Batteriespeicher aufgeführt. Ob die SIG Speicher fördern, klären wir für Sie ab.

Bedingungen anzeigen
  • Der Subventionstarif 2026 des OCEN enthält keine Massnahme für Batteriespeicher.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

Der Kanton fördert die Elektrifizierung von Sammelparkings in bestehenden Wohngebäuden mit mindestens 5 Wohnungen, Einfamilienhäuser sind nicht berechtigt. Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.

Bedingungen anzeigen
  • Das Wohngebäude (Miete oder Stockwerkeigentum) muss mindestens 5 Wohnungen haben, und die Baubewilligung muss vor 2023 erteilt worden sein.
  • Gefördert wird die Vorerschliessung, also die Elektroinstallation zwischen Zähler und Parkplätzen, mit CHF 500 pro Platz für die ersten 10 Plätze, CHF 300 pro Platz für die Plätze 11 bis 30 und CHF 250 pro Platz ab dem 31. Platz.
  • Für die Vorerschliessung gibt es höchstens CHF 20’000 pro Parking.
  • Für individuelle Ladestationen gibt es höchstens CHF 1’000 pro Station. Mit Stationen beträgt der Beitrag höchstens CHF 30’000 pro Parking.
  • Für individuelle Ladestationen braucht es einen Vertrag zwischen Nutzer und Eigentümer, und die Subvention wird an den Nutzer weitergegeben.
  • Für gemeinschaftliche Ladestationen in Parkhäusern gibt es CHF 500 pro elektrifiziertem Platz, höchstens CHF 2’000 pro Station.
  • Bei gemeinschaftlichen Ladestationen dürfen individuelle Plätze höchstens 20 % der Parkingkapazität ausmachen.
  • Gemeinschaftliche und individuelle Stationen sind kumulierbar, der Gesamtplafond beträgt CHF 30’000 pro Gebäude.
  • Grundlage ist ein Arrêté vom 20. Oktober 2025, ein Enddatum ist nicht angegeben.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Office cantonal de l'énergie (OCEN)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen in erneuerbare Energien an bestehenden Gebäuden im Privatvermögen sind abzugsfähig.

Bedingungen anzeigen
  • Das Merkblatt nennt Photovoltaik nicht einzeln, sondern spricht allgemein von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Bei Neubauten gehören diese Investitionen zu den Baukosten und sind nicht abzugsfähig.
  • Subventionen gelten als steuerbares Einkommen und müssen vollständig deklariert werden (Code 15.13). Dafür können die gesamten Energiesparkosten abgezogen werden.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Genf und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung