Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.
Einmalvergütung, Programme des Kantons Genf und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.
Programme des Kantons Genf
Photovoltaik
Der Kanton Genf verweist für die Förderung von Solaranlagen auf die Solarprämie (prime solaire) der Services Industriels de Genève (SIG). Die aktuellen Bedingungen klären wir für Sie direkt ab.
Bedingungen anzeigen
Eidgenössische und kantonale Subventionen für PV sind kumulierbar.
In einigen Gemeinden gibt es zusätzliche Subventionen.
Der Subventionstarif 2026 des OCEN (in Kraft seit 1. Februar 2026) enthält keine PV-Massnahme, sondern nur thermische Solarkollektoren.
Der Kanton fördert die Elektrifizierung von Sammelparkings in bestehenden Wohngebäuden mit mindestens 5 Wohnungen, Einfamilienhäuser sind nicht berechtigt. Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.
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Das Wohngebäude (Miete oder Stockwerkeigentum) muss mindestens 5 Wohnungen haben, und die Baubewilligung muss vor 2023 erteilt worden sein.
Gefördert wird die Vorerschliessung, also die Elektroinstallation zwischen Zähler und Parkplätzen, mit CHF 500 pro Platz für die ersten 10 Plätze, CHF 300 pro Platz für die Plätze 11 bis 30 und CHF 250 pro Platz ab dem 31. Platz.
Für die Vorerschliessung gibt es höchstens CHF 20’000 pro Parking.
Für individuelle Ladestationen gibt es höchstens CHF 1’000 pro Station. Mit Stationen beträgt der Beitrag höchstens CHF 30’000 pro Parking.
Für individuelle Ladestationen braucht es einen Vertrag zwischen Nutzer und Eigentümer, und die Subvention wird an den Nutzer weitergegeben.
Für gemeinschaftliche Ladestationen in Parkhäusern gibt es CHF 500 pro elektrifiziertem Platz, höchstens CHF 2’000 pro Station.
Bei gemeinschaftlichen Ladestationen dürfen individuelle Plätze höchstens 20 % der Parkingkapazität ausmachen.
Gemeinschaftliche und individuelle Stationen sind kumulierbar, der Gesamtplafond beträgt CHF 30’000 pro Gebäude.
Grundlage ist ein Arrêté vom 20. Oktober 2025, ein Enddatum ist nicht angegeben.
Investitionen in erneuerbare Energien an bestehenden Gebäuden im Privatvermögen sind abzugsfähig.
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Das Merkblatt nennt Photovoltaik nicht einzeln, sondern spricht allgemein von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Bei Neubauten gehören diese Investitionen zu den Baukosten und sind nicht abzugsfähig.
Subventionen gelten als steuerbares Einkommen und müssen vollständig deklariert werden (Code 15.13). Dafür können die gesamten Energiesparkosten abgezogen werden.
Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026
Programme von Gemeinden und Energieversorgern
Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.