Förderung für Photo­voltaik im Kanton Freiburg (Fribourg)

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Freiburg und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Freiburg

Photo­voltaik

Der Kanton fördert PV-Anlagen nicht direkt, Finanzhilfen für PV laufen zentral über Pronovo. Für jede neu gegründete Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) oder ein ähnliches Modell gibt es einmalig pauschal CHF 750.

Bedingungen anzeigen
  • Die Pauschale gibt es nur bei Gründung einer neuen ZEV oder eines ähnlichen Modells, nicht für eine PV-Anlage allein.
  • Es gibt keine Förderung pro kWp.
  • Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn beim Amt für Energie eingereicht werden.
  • Ein separater Stromzähler ist nötig, und mindestens ein Gebäude der Gemeinschaft muss bereits bestehen.
  • Die installierte Leistung muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung der Gemeinschaft betragen.
  • Der Netzanschluss muss vom Verteilnetzbetreiber validiert sein, und ein Sicherheitsnachweis nach NIV ist nötig.
  • Die Massnahme gilt bis 31. Dezember 2026 oder bis die bereitgestellten CHF 100’000 aufgebraucht sind.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Freiburg fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Der Kanton Freiburg fördert private Ladeinfrastruktur nicht. Eine Bundesförderung zur Planung von PV und Ladeinfrastruktur richtet sich an Gemeinden, nicht an Private.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Energie (AfE), Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion, Bd de Pérolles 25, 1701 Freiburg (sde@fr.ch, 026 305 28 41)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen in Solarstromanlagen des Privatvermögens sind vollständig abziehbar. Energiesparende Investitionen in bestehenden Gebäuden sind zu 100 % abziehbar.

Bedingungen anzeigen
  • Bei einem neuen Gebäude und während der ersten fünf Jahre nach seiner Fertigstellung wird kein Abzug gewährt.
  • Subventionen werden berücksichtigt und mindern die abziehbaren Kosten.
  • Erhaltene Einmalvergütungen für PV-Anlagen sind als Einkommen zu deklarieren, sofern sie nicht bereits bei den Liegenschaftskosten kostenmindernd berücksichtigt wurden.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Freiburg und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung