Photovoltaik
Der Kanton fördert PV-Anlagen nicht direkt, Finanzhilfen für PV laufen zentral über Pronovo. Für jede neu gegründete Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) oder ein ähnliches Modell gibt es einmalig pauschal CHF 750.
Bedingungen anzeigen
- Die Pauschale gibt es nur bei Gründung einer neuen ZEV oder eines ähnlichen Modells, nicht für eine PV-Anlage allein.
- Es gibt keine Förderung pro kWp.
- Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn beim Amt für Energie eingereicht werden.
- Ein separater Stromzähler ist nötig, und mindestens ein Gebäude der Gemeinschaft muss bereits bestehen.
- Die installierte Leistung muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung der Gemeinschaft betragen.
- Der Netzanschluss muss vom Verteilnetzbetreiber validiert sein, und ein Sicherheitsnachweis nach NIV ist nötig.
- Die Massnahme gilt bis 31. Dezember 2026 oder bis die bereitgestellten CHF 100’000 aufgebraucht sind.

