Förderung für Photo­voltaik im Kanton Bern (Berne)

Kantonales PV-Programm
Nicht vorhandenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Bern und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Bern

Photo­voltaik

Der Kanton Bern fördert PV-Anlagen nicht. Solarstrom wird über die Einmalvergütungen des Bundes gefördert, KLEIV für Anlagen unter 100 kW und GREIV für Anlagen von 100 kW bis 50 MW (Pronovo).

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Bern fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

Der Kanton fördert bidirektionale DC-Ladestationen mit CHF 3’000 pro Station und die Basisinstallation für nicht öffentliche Parkplätze in bestehenden Einstellräumen mit CHF 250 pro erschlossenem Parkplatz. Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.

Bedingungen anzeigen
  • Die Basisinstallation wird auch für Aussenparkplätze von Unternehmen gefördert.
  • Für die Basisinstallation müssen mindestens 10 Parkplätze nach Ausbaustufe C nach SIA 2060 ausgerüstet werden.
  • Für die Basisinstallation ist ein Lastmanagement nötig, und der Einstellraum muss vor dem 1. Januar 2023 rechtskräftig bewilligt worden sein.
  • Pro Parkierungsanlage ist nur ein Gesuch möglich.
  • Die bidirektionale DC-Ladestation muss V2X-fähig gemäss SIA 2060 sein und eine OCPP-Schnittstelle haben.
  • Ab zwei Parkplätzen ist bei bidirektionalen Ladestationen ein lokales Lastmanagement nötig.
  • Der Förderbeitrag beträgt jeweils höchstens 35 % der Anlagekosten.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Die Beitragszusicherung ist 1 Jahr gültig.
  • Die Bedingungen entsprechen dem Förderprogramm vom März 2026.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Umwelt und Energie (AUE), Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen in eine PV-Anlage an einem Gebäude werden beim Einkommen als Unterhalt abgezogen. Ab Steuerjahr 2024 gilt dies auch bei Neubauten.

Bedingungen anzeigen
  • Abziehbar sind nur die selbst getragenen Kosten. Förderbeiträge und Einmalvergütungen müssen deklariert werden und werden mit den Investitionskosten verrechnet.
  • Batteriespeicher, die mit der eigenen PV-Anlage (mit)gespeist werden, sind ebenfalls abziehbar.
  • Ladestationen für Elektroautos sind abziehbar, wenn sie von der eigenen PV-Anlage (mit)gespeist werden.
  • Der Abzug erfolgt im Jahr der Rechnungsstellung. Ein Übertrag auf Folgejahre wird geprüft.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Bern und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung