Photovoltaik
Der Kanton Bern fördert PV-Anlagen nicht. Solarstrom wird über die Einmalvergütungen des Bundes gefördert, KLEIV für Anlagen unter 100 kW und GREIV für Anlagen von 100 kW bis 50 MW (Pronovo).
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Der Kanton Bern fördert PV-Anlagen nicht. Solarstrom wird über die Einmalvergütungen des Bundes gefördert, KLEIV für Anlagen unter 100 kW und GREIV für Anlagen von 100 kW bis 50 MW (Pronovo).
Der Kanton Bern fördert Batteriespeicher nicht.
Der Kanton fördert bidirektionale DC-Ladestationen mit CHF 3’000 pro Station und die Basisinstallation für nicht öffentliche Parkplätze in bestehenden Einstellräumen mit CHF 250 pro erschlossenem Parkplatz. Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.
Investitionen in eine PV-Anlage an einem Gebäude werden beim Einkommen als Unterhalt abgezogen. Ab Steuerjahr 2024 gilt dies auch bei Neubauten.
Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.
Programme auf energiefranken.ch suchenDer Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.
| Leistung | angebaut | integriert |
|---|---|---|
| unter 30 kW | CHF 360 | CHF 400 |
| 30 bis unter 100 kW | CHF 300 | CHF 330 |
| ab 100 kW | CHF 250 | CHF 250 |
Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.
Pronovo, Kanton Bern und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.
