Förderung für Photo­voltaik im Kanton Basel-Stadt

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Basel-Stadt und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Basel-Stadt

Photo­voltaik

Der Kanton fördert PV nicht eigenständig, PV-Anlagen werden vom Bund über die Einmalvergütung von Pronovo gefördert. Mit der Aktion Solarkraftwerk Basel wird bei einer Dach- oder Fassadensanierung mit PV der Dämmbeitrag auf der Modulfläche verdoppelt.

Bedingungen anzeigen
  • Beim Dach gibt es CHF 50 pro m² plus CHF 50 pro m² Modulfläche, bei der Fassade CHF 70 pro m² plus CHF 70 pro m² Modulfläche.
  • Die Förderung gilt nur in Kombination mit einer geförderten Dach- oder Fassadensanierung (Einzelbauteilsanierung).
  • Gefördert werden nur Gebäude mit Baujahr vor 2000.
  • Beim Dach müssen mindestens 90 % der Fläche mit guter und bester Eignung gemäss Solarkataster bzw. das technisch machbare Potenzial mit PV belegt sein.
  • Bei der Fassade wird jeder m² mit guter Eignung gemäss Solarkataster gefördert.
  • Der Förderbeitrag beträgt höchstens 40 % der gesamten Investitionskosten.
  • Ab CHF 10’000 ist ein GEAK Plus nötig.
  • Der Antrag muss vor Baubeginn im Online-Portal mit dem Vermerk Aktion Solarkraftwerk Basel eingereicht werden.
  • Die Aktion dauert, bis das vom Regierungsrat bewilligte Budget ausgeschöpft ist.
  • Die Beitragszusage ist zwei Jahre gültig.
  • Eine geplante Solaroffensive mit Grundbeitrag pro kW ist erst an den Grossen Rat überwiesen worden (Stand 20. Juli 2026).

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Basel-Stadt fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Vorhanden

Die Aktion Ladeinfrastruktur fördert die Grundinstallation ab Hausanschluss bis zur Zuleitung über den Parkplätzen, die Ladestation selbst wird nicht gefördert. Bei Parkierungsanlagen ohne öffentlichen Zugang, zum Beispiel bei Einfamilienhäusern, gibt es höchstens CHF 1’300 pro Ladepunkt.

Bedingungen anzeigen
  • Bei Parkierungsanlagen mit öffentlichem Zugang beträgt der Beitrag höchstens CHF 3’500 pro Ladepunkt, an einem öffentlichen Carsharing-Standort höchstens CHF 7’500 pro Ladepunkt.
  • Der Beitrag beträgt höchstens 60 % der zugelassenen Kosten.
  • Bezugsgrösse ist die Anzahl Ladepunkte.
  • Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.
  • Der Ladestrom muss über einen separaten IWB-Zähler nur für Netzstrom gemessen werden.
  • Mindestens die Ausbaustufe C1 nach SIA 2060 ist erforderlich.
  • Gefördert werden Projekte ab 1. Juli 2024, die bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen sind.
  • Die Aktion dauert bis Ende 2030.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Energie, Spiegelgasse 15, 4051 Basel (energie@bs.ch, 061 267 08 20)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

PV-Anlagen in bestehenden Gebäuden des Privatvermögens sind zu 100 % abziehbar, inklusive Projektierung und Vorrichtungsarbeiten an der Liegenschaft.

Bedingungen anzeigen
  • Bei Neubauten und bei Investitionen innerhalb von 5 Jahren seit Fertigstellung des Neubaus ist kein Abzug möglich, die Kosten gelten als Anlagekosten.
  • Soweit Subventionen bezogen werden, ist kein Abzug möglich.
  • Wer statt der tatsächlichen Unterhaltskosten die Pauschale beansprucht, kann keinen Abzug geltend machen.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Basel-Stadt und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung