Förderung für Photo­voltaik im Kanton Basel-Landschaft

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Basel-Landschaft und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Basel-Landschaft

Photo­voltaik

Der Kanton fördert PV nur als Bonus zur energetischen Sanierung von Dach oder Fassade. Zusätzlich zum Dämmbeitrag von CHF 40 pro m² gibt es CHF 40 pro m² Modulfläche auf dem Dach bzw. CHF 120 pro m² Modulfläche an der Fassade.

Bedingungen anzeigen
  • Der Bonus wird nur in Kombination mit einer geförderten energetischen Sanierung von Dach und/oder Fassade ausgerichtet.
  • Die Förderbeiträge betragen höchstens 50 % der massnahmenspezifischen Investition.
  • Das Gesuch wird über das Portal des Gebäudeprogramms eingereicht.
  • Die Beitragssätze gelten ab 1. Januar 2026.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Basel-Landschaft fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

Der Kanton fördert die Basis-Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrfamilienhäusern mit CHF 500 pro Ladepunkt. Einfamilienhäuser sind nicht erfasst.

Bedingungen anzeigen
  • Gefördert werden nur bestehende Mehrparteiengebäude (Mehrfamilienhäuser).
  • Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.
  • Der Beitrag beträgt höchstens 50 % der zugelassenen Kosten.
  • Die Beitragssätze gelten ab 1. Januar 2026.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Umweltschutz und Energie (AUE); Förderprogramm: Baselbieter Energiepaket

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Der Aufwand für PV-Anlagen an bestehenden Gebäuden kann in der Regel als Energiesparmassnahme abgezogen werden. Dazu gehören auch bauliche Zusatzmassnahmen wie Tragsystem, Leitungsführung und Zählermontage.

Bedingungen anzeigen
  • Der Abzug ist erst möglich, wenn zwischen der Bezugsbereitschaft des Gebäudes und der Erteilung des Auftrags mindestens zwei volle Jahre liegen.
  • Bei Neubauten gelten die Kosten als Anlagekosten.
  • Subventionen der öffentlichen Hand mindern den Aufwand. Erfolgt die Beitragszusicherung nicht in der gleichen Steuerperiode, sind sie als Einkommen zu versteuern.
  • Energiesparinvestitionen sind im Pauschalabzug bereits enthalten.
  • Batteriespeicher oder ähnliche Einrichtungen sind ebenfalls abzugsfähig, wenn sie Bestandteil oder Zubehör der Anlage sind und nur der Speicherung der selbst erzeugten Energie dienen.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Basel-Landschaft und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung