Förderung für Photo­voltaik im Kanton Appenzell Innerrhoden

Kantonales PV-Programm
Nicht vorhandenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Appenzell Innerrhoden und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Appenzell Innerrhoden

Photo­voltaik

Der Kanton Appenzell Innerrhoden fördert PV-Anlagen nicht. Gefördert wird nur eine Impulsberatung Solarenergie durch den Verein Energie AR/AI, bei der man CHF 100 selbst bezahlt.

Bedingungen anzeigen
  • Die Impulsberatung Solarenergie umfasst thermische und elektrische Solaranlagen.
  • Das Förderprogramm gilt ab 1. Januar 2025 (Stand Dezember 2025).

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Appenzell Innerrhoden fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Der Kanton Appenzell Innerrhoden fördert keine Ladeinfrastruktur.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Hochbau und Energie (Bau- und Umweltdepartement), Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden sind vollumfänglich wie Unterhaltskosten abziehbar. PV-Anlagen werden dabei nicht namentlich genannt.

Bedingungen anzeigen
  • Abziehbar sind der Ersatz veralteter und die erstmalige Anbringung neuer Bauteile oder Installationen in bestehenden Gebäuden.
  • Subventionen der öffentlichen Hand werden abgezogen, abziehbar sind nur die selbst getragenen Kosten.
  • Der Abzug kann auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen werden.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Appenzell Innerrhoden und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung