Förderung für Photo­voltaik im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Appenzell Ausserrhoden und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Appenzell Ausserrhoden

Photo­voltaik

Bis Ende 2026 erhöht der Kanton die Einmalvergütung des Bundes, für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. September 2025 um höchstens 50 % und höchstens CHF 100’000 pro Vorhaben. Ab 1. Januar 2027 fördert der Kanton nur noch Anlagen mit mindestens 75 Grad Modulneigung und PV in Kombination mit Wärmedämmung von Dach oder Fassade.

Bedingungen anzeigen
  • Bis 31. Dezember 2026 werden nur netzgekoppelte Anlagen ab 2 kWp im Kanton Appenzell Ausserrhoden gefördert, die eine Einmalvergütung des Bundes erhalten.
  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Januar 2022 bis 31. August 2025 beträgt der Kantonsbeitrag höchstens 100 % der Einmalvergütung des Bundes.
  • Gefördert werden neue Anlagen und Erweiterungen mit Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2022. Reiner Ersatz und Sanierungen sind nicht förderberechtigt.
  • Das Gesuch kann bis Ende 2026 erst nach Inbetriebnahme und nach Vorliegen der rechtskräftigen Verfügung von Pronovo eingereicht werden.
  • Ausgeschlossen sind Anlagen mit hoher Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch, Anlagen mit Zuschlag in der PV-Auktion des Bundes sowie Bauten von Bund und Kantonen.
  • Besteht eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung nach Art. 10a kEnG, wird die geforderte Mindestgrösse der Anlage nicht zusätzlich gefördert.
  • Der Höhenbonus des Bundes wird nicht erhöht.
  • Gesuche für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026 können bis spätestens 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
  • Ab 1. Januar 2027 erhöht der Kanton bei Anlagen mit mindestens 75 Grad Modulneigung den Neigungswinkelbonus des Bundes um CHF 300 pro kWp.
  • Ab 1. Januar 2027 gibt es für PV kombiniert mit Wärmedämmung nach M-01 CHF 150 pro m² bei der Fassade, CHF 90 pro m² beim Dach mit Modulneigung unter 75 Grad und CHF 120 pro m² beim Dach mit Modulneigung ab 75 Grad.
  • Ab 1. Januar 2027 beträgt der Beitrag höchstens CHF 50’000 pro Vorhaben, und das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Die neue Regelung ab 1. Januar 2027 hat der Kantonsrat am 24. August 2026 genehmigt.
  • Im Finanzplan sind für 2027 CHF 4,0 Mio. und für 2028 und 2029 je CHF 1,0 Mio. vorgesehen. Sind die Mittel ausgeschöpft, gibt es eine Warteliste.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden fördert Batteriespeicher nicht. Das Kantonsprogramm umfasst nur Solarenergie-Beratung, PV-Anlagen und Basis-Ladeinfrastruktur.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Unter Bedingungen

Der Kanton fördert die Basis-Ladeinfrastruktur in bestehenden, nicht öffentlichen Einstellhallen von Mehrparteiengebäuden mit CHF 400 pro erschlossenem Parkplatz. Der Beitrag beträgt höchstens CHF 10’000 pro Vorhaben.

Bedingungen anzeigen
  • Gefördert wird der nachträgliche Einbau in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und Bauabnahme vor dem 31. Dezember 2022.
  • Bei gemischter Nutzung muss die Wohnfläche mindestens 30 % betragen.
  • Die Einstellhalle darf nicht öffentlich sein, und es müssen mindestens drei Parkplätze erschlossen werden.
  • Die Erschliessung muss der Ausbaustufe C1 nach SIA 2060 entsprechen.
  • Ein Lastmanagementsystem ist erforderlich.
  • Der Strom muss ausschliesslich aus erneuerbaren Energien stammen, was der Stromlieferant bestätigen muss.
  • Eine PV-Anlage wird nicht vorausgesetzt.
  • Der Mindestbeitrag beträgt CHF 1’200 (ab drei Parkplätzen).
  • Der Beitrag beträgt höchstens 40 % der massnahmenbedingten Investitionen, ohne die Ladestationen.
  • Pro Einstellhalle wird nur ein Beitrag ausgerichtet.
  • Das Gesuch muss vor Bau- bzw. Installationsbeginn eingereicht werden.
  • Die Zusicherung verfällt nach 24 Monaten.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Amt für Umwelt, Energie (Departement Bau und Volkswirtschaft), Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau; Gesuchsprüfung Gebäudeprogramm durch Verein Energie AR/AI

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden sind wie Unterhaltskosten abziehbar, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind.

Bedingungen anzeigen
  • Der Abzug kann auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen werden.
  • Investitionen in Neubauten gelten als Anlagekosten.
  • PV-Anlagen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung eines Neubaus gelten ab Steuerperiode 2023 als nicht abziehbare Anlagekosten. Bis und mit Steuerperiode 2022 galten fünf Jahre.
  • Ob Förderbeiträge vom Abzug abgezogen werden müssen, ist nicht ausdrücklich geregelt.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Appenzell Ausserrhoden und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung