Photovoltaik
Bis Ende 2026 erhöht der Kanton die Einmalvergütung des Bundes, für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. September 2025 um höchstens 50 % und höchstens CHF 100’000 pro Vorhaben. Ab 1. Januar 2027 fördert der Kanton nur noch Anlagen mit mindestens 75 Grad Modulneigung und PV in Kombination mit Wärmedämmung von Dach oder Fassade.
Bedingungen anzeigen
- Bis 31. Dezember 2026 werden nur netzgekoppelte Anlagen ab 2 kWp im Kanton Appenzell Ausserrhoden gefördert, die eine Einmalvergütung des Bundes erhalten.
- Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Januar 2022 bis 31. August 2025 beträgt der Kantonsbeitrag höchstens 100 % der Einmalvergütung des Bundes.
- Gefördert werden neue Anlagen und Erweiterungen mit Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2022. Reiner Ersatz und Sanierungen sind nicht förderberechtigt.
- Das Gesuch kann bis Ende 2026 erst nach Inbetriebnahme und nach Vorliegen der rechtskräftigen Verfügung von Pronovo eingereicht werden.
- Ausgeschlossen sind Anlagen mit hoher Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch, Anlagen mit Zuschlag in der PV-Auktion des Bundes sowie Bauten von Bund und Kantonen.
- Besteht eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung nach Art. 10a kEnG, wird die geforderte Mindestgrösse der Anlage nicht zusätzlich gefördert.
- Der Höhenbonus des Bundes wird nicht erhöht.
- Gesuche für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026 können bis spätestens 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
- Ab 1. Januar 2027 erhöht der Kanton bei Anlagen mit mindestens 75 Grad Modulneigung den Neigungswinkelbonus des Bundes um CHF 300 pro kWp.
- Ab 1. Januar 2027 gibt es für PV kombiniert mit Wärmedämmung nach M-01 CHF 150 pro m² bei der Fassade, CHF 90 pro m² beim Dach mit Modulneigung unter 75 Grad und CHF 120 pro m² beim Dach mit Modulneigung ab 75 Grad.
- Ab 1. Januar 2027 beträgt der Beitrag höchstens CHF 50’000 pro Vorhaben, und das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
- Die neue Regelung ab 1. Januar 2027 hat der Kantonsrat am 24. August 2026 genehmigt.
- Im Finanzplan sind für 2027 CHF 4,0 Mio. und für 2028 und 2029 je CHF 1,0 Mio. vorgesehen. Sind die Mittel ausgeschöpft, gibt es eine Warteliste.

