Photovoltaik
Der Kanton fördert Photovoltaik nicht eigenständig, sondern nur als Bonus zur geförderten Wärmedämmung von Dach oder Fassade. Der Bonus beträgt CHF 20 pro m² bei einem begrünten Flachdach mit PV, CHF 30 pro m² bei einer Aufdachanlage auf dem Schrägdach und CHF 100 pro m² bei einer Indach- oder Fassadenanlage.
Bedingungen anzeigen
- Der Bonus wird nur zusammen mit einem Fördergesuch für die Wärmedämmung und dem Dämmbeitrag ausgerichtet.
- Die Wärmedämmung muss an einem Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000 erfolgen.
- Beim Dach muss der U-Wert höchstens 0.20 W/m²K betragen, der Grundbeitrag beträgt CHF 40 pro m² beim Dach und CHF 60 pro m² bei der Wand.
- Der Bonus wird pro m² gedämmter Fläche berechnet.
- Flachdächer müssen begrünt sein und zu mindestens 50 % der förderberechtigten Dachfläche mit PV belegt werden.
- Bei Schrägdächern und Fassaden muss PV mindestens 70 % der förderberechtigten Dach- oder Fassadenfläche belegen, je Himmelsrichtung betrachtet.
- Bei Nichtwohnbauten ist der Bonus auf höchstens 300 m² förderberechtigte Dachfläche begrenzt.
- Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
- Förderbeiträge unter CHF 2’000 werden nicht ausgerichtet.
- Ab Förderbeiträgen von CHF 10’000 ist ein GEAK Plus Pflicht.
- Zusätzlich wird eine Grobberatung Eigenstrom mit CHF 350 gefördert.
- Das Förderprogramm in der Version vom 1. Mai 2026 nennt kein Enddatum.

