Förderung für Photo­voltaik im Kanton Aargau

Kantonales PV-Programm
Unter BedingungenDetails
Speicherförderung
Nicht vorhandenDetails
Steuerabzug
VorhandenDetails

Förderrechner

Ihre Förderung in sechs Schritten

Der Förderrechner braucht JavaScript. Die Angaben zu Bund, Kanton und Steuern finden Sie auf den Seiten der einzelnen Kantone. Gern rechnen wir persönlich mit Ihnen: +41 77 957 05 90 oder über das Kontaktformular.

Aufgeständerte Solarmodule auf Betonsockeln auf einem bekiesten Flachdach
Einmalvergütung, Programme des Kantons Aargau und Steuerabzug: Wir prüfen alles für Ihr Projekt.

Programme des Kantons Aargau

Photo­voltaik

Der Kanton fördert Photovoltaik nicht eigenständig, sondern nur als Bonus zur geförderten Wärmedämmung von Dach oder Fassade. Der Bonus beträgt CHF 20 pro m² bei einem begrünten Flachdach mit PV, CHF 30 pro m² bei einer Aufdachanlage auf dem Schrägdach und CHF 100 pro m² bei einer Indach- oder Fassadenanlage.

Bedingungen anzeigen
  • Der Bonus wird nur zusammen mit einem Fördergesuch für die Wärmedämmung und dem Dämmbeitrag ausgerichtet.
  • Die Wärmedämmung muss an einem Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000 erfolgen.
  • Beim Dach muss der U-Wert höchstens 0.20 W/m²K betragen, der Grundbeitrag beträgt CHF 40 pro m² beim Dach und CHF 60 pro m² bei der Wand.
  • Der Bonus wird pro m² gedämmter Fläche berechnet.
  • Flachdächer müssen begrünt sein und zu mindestens 50 % der förderberechtigten Dachfläche mit PV belegt werden.
  • Bei Schrägdächern und Fassaden muss PV mindestens 70 % der förderberechtigten Dach- oder Fassadenfläche belegen, je Himmelsrichtung betrachtet.
  • Bei Nichtwohnbauten ist der Bonus auf höchstens 300 m² förderberechtigte Dachfläche begrenzt.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Förderbeiträge unter CHF 2’000 werden nicht ausgerichtet.
  • Ab Förderbeiträgen von CHF 10’000 ist ein GEAK Plus Pflicht.
  • Zusätzlich wird eine Grobberatung Eigenstrom mit CHF 350 gefördert.
  • Das Förderprogramm in der Version vom 1. Mai 2026 nennt kein Enddatum.

Quelle, Stand 4. November 2026

Batterie­speicher

Der Kanton Aargau fördert Batteriespeicher nicht.

Quelle, Stand 4. November 2026

Lade­infrastruktur

Nicht vorhanden

Der Kanton Aargau fördert keine Ladeinfrastruktur. Elektromobilität ist nur ein Thema der geförderten Grobberatung Eigenstrom.

Quelle, Stand 4. November 2026

Zuständige Fachstelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie (energieberatungAARGAU)

Steuern und Gemeinde

Steuerabzug

Die erstmalige Installation einer PV-Anlage ist zu 100 % als Investition in Energiesparmassnahmen abziehbar. Dasselbe gilt für die erstmalige Installation eines Batteriespeichers.

Bedingungen anzeigen
  • Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.
  • Subventionen der öffentlichen Hand werden abgezogen, abziehbar sind nur die selbst getragenen Kosten.
  • Dient die PV-Anlage auch einem neu geschaffenen beheizten Gebäudevolumen, werden die Kosten proportional aufgeteilt.
  • Ersatz, Reparaturen und Unterhalt einer PV-Anlage sind als Unterhaltskosten abziehbar.
  • Erlöse aus Stromverkäufen sind steuerpflichtig.

Nur Information, keine Steuerberatung. Quelle, Stand 4. November 2026

Programme von Gemeinden und Energie­versorgern

Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich. EnergieSchweiz listet die Programme nach Postleitzahl.

Programme auf energiefranken.ch suchen

Einmal­vergütung von Pronovo

Der Bund fördert Solaranlagen in der ganzen Schweiz mit einer Einmalvergütung. Sie wird nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt.

Beitrag pro kW Leistung
Leistungangebautintegriert
unter 30 kWCHF 360CHF 400
30 bis unter 100 kWCHF 300CHF 330
ab 100 kWCHF 250CHF 250
  • Beispiel: Eine angebaute Anlage mit 10 kW erhält CHF 3’600. Jede Stufe gilt nur für ihren Teil der Leistung. Gefördert werden Anlagen ab 2 kW.
  • Bonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 200 pro kW (angebaut) oder CHF 400 pro kW (integriert).
  • Wird der ganze Strom eingespeist, gibt es unter 150 kW CHF 450 pro kW. Ab 150 kW entscheidet eine Auktion über den Betrag.

Stand 4. November 2026, Sätze für Inbetriebnahmen ab 1. April 2025 (KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW, HEIV ohne Eigenverbrauch). Quelle: Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1, Pronovo.

Wir holen die Förderung für Sie.

Pronovo, Kanton Aargau und Gemeinde: Wir klären, was für Ihre Anlage gilt, und reichen die Gesuche ein.

Peter und Marlen Wetzel, Geschäftsführung der Greenlife Energy GmbH
Marlen und Peter Wetzel (v. l.), Geschäftsführung